Da eine Kassenzulassung vorliegt, können die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung gesetzlich Versicherter von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Den Antrag zum Beginn einer Verhaltenstherapie bringen wir mit Ihnen auf den Weg und erklären Ihnen das Verfahren vor Behandlungsbeginn.
Bei privater Krankenversicherung trägt die Krankenkasse bzw. Beihilfe in der Regel die Behandlungskosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse welche Unterlagen Sie für den Beginn einer Psychotherapie benötigen. Wir helfen Ihnen dabei alle Unterlagen für einen unkomplizierten Start vorzubereiten.
Selbstzahler*innen können psychotherapeutische Leistungen unabhängig von Antrags- und Bewilligungsverfahren in Anspruch nehmen. Eine Selbstzahlerbehandlung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie besonderen Wert auf Vertraulichkeit legen oder organisatorische Unabhängigkeit von Kostenträgern wünschen. Da keine Abrechnung über eine Krankenversicherung erfolgt, verbleiben die Informationen ausschließlich im therapeutischen Behandlungsverhältnis.
Dies kann zum Beispiel bei geplantem Wechsel in die private Krankenversicherung, bei bevorstehender Verbeamtung oder vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein. Die Kosten einer Therapiesitzung orientieren sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).